Die Notarkosten
Wegen der Tragweite von Immobiliengeschäften kann in Deutschland nur vor einem Notar ein gültiger Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden.
Es fallen Gebühren nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung in Höhe von 1,5% vom Grundstückskaufpreis an.
Das Honorar für den Notar ist also überall gleich hoch.