Das Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht, dass von jedermann bei berechtigtem Interesse (zum Beispiel wegen Kaufverhandlungen) eingesehen werden kann.
Das Grundbuch besteht aus der Aufschrift (Deckblatt), dem Bestandverzeichnis (Kataster), I.Abteilung (Eigentümer), II.Abteilung (Beschränkungen und Belastungen), III.Abteilung (Grundpfandrechte).