Baulexikon

Produkthaftungsgesetz


Der Hersteller haftet für Sach- und Personenschäden die durch sein fehlerhaftes Produkt entstanden sind. Die Beweislast liegt beim Geschädigten, es sei denn das Produkt hatte den Fehler beim Verkauf noch nicht oder der Hersteller hat das Produkt nicht hergestellt um des in den Verkehr zu bringen.


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