Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl eines Grundstücks wird im Bebauungsplan von der Gemeinde festgelegt und bestimmt den maximalen Überbauungsgrad. Eine Grundstück von 1200 m² Grösse und einer GRZ von 0,6 kann auf 1200 x 0,6 = 720 m² Überbaut werden. Die Grundflächenzahl GRZ ergibt zusammen mit der Geschossflächenzahl GFZ die Bebaubarkeit des Grundstücks.