Hausbau-Planung: Bauvertrag

Die Verkehrswege und Treppen


Die Treppen und das Treppenhaus sind in Ausführung und Material zu beschreiben, gegebenenfalls ist der Hersteller oder ein Hersteller als Qualitätsmaßstab zu nennen.

Die Flure sind ebenfalls wie alle anderen Räume zu beschreiben.

Die Fluchtwege müssen den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen.

Die Verkehrswege vor dem Haus und auf der Außenanlage sind aufzuführen. Soweit sie nicht später nach Bezug in Eigenleistung angelegt werden sollen.


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