Abnahme und Abrechnung
Jetzt zahlt sich eine gute Planung aus, da sie und eine stringente Bauleistungskontrolle Mängel gering hält und Nachträge für vergessene Bauleistungen oder Störungen im Bauablauf vermeidet.
Auch die Abschlagszahlungen, die Abrechnung und die Prüfbarkeit der Leistungen werden durch sorgfältige Bauablaufplanung erleichtert.
Von der Schlusszahlung behält der Bauherr 5% an Sicherheit ein, für den Fall, dass noch Mängel in der Gewährleistungszeit auftreten.
Die Sicherheitsleistung kann der Unternehmer durch eine Bankbürgschaft ablösen. In der Bürgschaft muss vermerkt werden, dass die Bank auf erstes Anfordern unter Verzicht der Einrede das Geld an den Bauherrn auszahlen muss. Nach Ablauf der Gewährleistungszeit gibt der Bauherr diese Bürgschaft an den Unternehmer zurück.