Die Baufreimachung
Dazu gehört die Beseitigung von Bewuchs und Pflanzen, der Abriss von Bestandsgebäuden:
Wenn beabsichtigt ist einen Baum zu fällen ist eine Fällgenehmigung vom Bauamt einzuholen.
Für den Abriss von Bestandsgebäuden und unterirdischen Anlagen gilt ähnliches. Die beabsichtigten Maßnahmen sollten vorher mit dem Bauamt abgeklärt werden. Das erspart spätere Unstimmigkeiten.
Das Herrichten der Geländeoberfläche und die Herstellung der Bebaubarkeit werden vom Unternehmer nach VOB, Teil C, Allgemeine Technische Vertragsbestimmungen für Erdarbeiten abgerechnet.