Hausbau-Kosten: Grundstück

Die Grunderwerbssteuer


Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache und beträgt zwischen 3,5 und 4,5 % vom Kaufpreis.

Nach Bezahlung der Grunderwerbssteuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese bescheinigt die Bezahlung der Steuer.

Nur mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann das Grundbuchamt den neuen Eigentümer des Grundstücks ins Grundbuch eingetragen werden.


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