Baulexikon

Makler- und Bauträgerverordnung


Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Rechte und Pflichten der Besagten. Ein Bauträger geht eigentlich nur mit eigenem Geld, oder - was öfter der Fall ist - mit fremden geliehenem Geld in Vorleistung. Makler kann jeder werden, der amtlich noch nicht negativ in Erscheinung getreten ist. Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen und dem polizeilichen Führungszeugnis beim Gewerbeamt genügt.


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