Die Einholung der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist mit Auflagen verbunden und ist rechtlich gesehen die Erlaubnis des Bauamtes, dass Sie so bauen können wie geplant.
Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet. Wer später anbauen will muss das beachten. Die Genehmigung erlischt i.d.R. nach drei Jahre oder wenn die Bauarbeiten mehr als zwei Jahre unterbrochen werden.
Baurecht ist Ländersache, es kann also von Bundesland zu Bundesland Abweichungen geben.
Für kleine Bauten wie Carport etc. reicht eine Bauanzeige.