Allg. bauaufsichtliche Zulassung
Hersteller müssen nachweisen, dass von ihren Produkten und Bauverfahren, bei ordnungsgemäßer Verwendung, keine Gefahr ausgeht. Dann erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin eine "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung", ein "Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis" oder eine "Zustimmung im Einzelfall".