Courtage
Die Maklerprovision sollte der bezahlen, der den Makler beauftragt hat. Makler holen sich jedoch meist ihre Aufträge, indem sie anbieten, dass sie sich die Provision vom Käufer holen. In den wenigsten Fällen erhalten Makler jedoch einen Alleinauftrag, der das Grundstück in jedem Fall provisionspflichtig macht. Selber suchen lohnt sich also immer. Vorsicht! Mit der Anforderung eines Angebotes / Exposes entsteht die Provisionspflicht, die beim Kauf fällig wird. Im Zweifel das Angebot als bekannt zurückweisen.