Der Innenausbau, die Ausstattung
Die Küche, das Badezimmer und das Gäste-WC sind mit ihrer Ausstattung und den Objekten nach Hersteller und Modell zu beschreiben und festzulegen.
Wer vor dem Bauvertrag noch keine Bemusterung durchführen will, kann auch Mindeststandards anhand der namentlichen Nennung von Markenherstellern oder Mindestgeldbeträge für die Objekte im Bauvertrag festlegen.