Die Übertragbarkeit
Wer einen Bausparvertrag abschließt, der plant in die Zukunft.
Sollten sich die Pläne doch noch ändern, kann man den Vertrag auf eine andere Person übertragen, wenn die Bausparkasse zustimmt.
Das tun die Bausparkassen in der Regel, es schadet aber nicht, diese Möglichkeit von vornherein als Zusatzbedingung in den Vertrag aufzunehmen.