Wertermittlungsverordnung
Das Gesetz "WertV" regelt die Ermittlung des Verkehrswertes mit dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren. Das Ertragswertverfahren kommt bei Einfamilienhäusern nur selten nicht in Betracht, da i.d.R. kein Ertrag (keine Miete) für ein Eigenheim erzielt wird.
Das Wertermittlungsverfahren ist bindend für amtlich zugelassene Sachverständige.