Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem notariellen Kaufpreis und beträgt je nach Bundesland 3,5 bis 4,5 %. Die Grunderwerbssteuer fällt außer beim Kauf auch bei Erbschaft, Schenkung und Tausch an. Sie wird erhoben auf Wohnungseigentum, Grundstücke, Erbbaurechte und auch auf Gebäude auf fremden Grundstücken.