Baulexikon

Auflassungsvormerkung


Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer die endgültige Übertragung des Grundstücks zu. Verfügungen und Belastungen des Alteigentümers nach der Auflassungsvormerkung sind ohne Zustimmung des Käufers unwirksam.


* Copyright hausbau24.de *
Alle Angaben ohne Gewähr! Kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Keine Rechtsberatung! Keine Steuerberatung!


Ihr Traumhaus finden