Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer die endgültige Übertragung des Grundstücks zu. Verfügungen und Belastungen des Alteigentümers nach der Auflassungsvormerkung sind ohne Zustimmung des Käufers unwirksam.
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer die endgültige Übertragung des Grundstücks zu. Verfügungen und Belastungen des Alteigentümers nach der Auflassungsvormerkung sind ohne Zustimmung des Käufers unwirksam.
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