Der Einheitspreisvertrag
Der Einheitspreisvertrag ist die normale und für beide Seiten optimale Vertragsart. Es wird nach festgelegten Einheitspreisen pro Leistungseinheit und dem gemeinsamen Aufmass abgerechnet. Nur Leistungen die tatsächlich erbracht werden, kommen zur Abrechnung.
Die Vertragsgrundlage sollte die VOB in den Teilen A, B, C sein. Der Einheitspreisvertrag erfordert eine disziplinierte und gründliche Erfassung aller Leistungseinheiten vor dem Vertragsabschluß.
"Zusatzvereinbarungen", "Besondere Vereinbarungen", "Ergänzende Vereinbarungen", und ähnliche Dinge wirken sich immer zum Nachteil des Bauherrn aus.
Die VOB ist eine ausgewogene Vertragsgrundlage die beide Seiten fair berücksichtigt. Sie wurde von Auftraggebern und Auftragnehmern entwickelt. Abweichende "Zusatzbedingungen" gehen immer zu Lasten der Ausgewogenheit und sind unnötig.
Auch werden Verträge gerne mit dem Bauvertragsrecht nach BGB gemischt, das macht den Bauvertrag leider nicht klarer und nicht eindeutiger, weil die Politik das Bauvertragsrecht nicht voll und ganz mit der VOB abgestimmt hat.
Die neueste Fassung der VOB Gesamtaussage sollte ein Bauherr besitzen, so sieht sie aus.