Baulexikon

Werkvertrag


Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag weil der Bauunternehmer für den Bauherrn ein Werk erstellen muss. Wird über den Werkvertrag nichts vereinbart, gilt automatisch das BGB und 5 Jahre Gewährleistung. Werkverträge werden jedoch eher nach VOB, der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen geschlossen. Im Gegensatz zum Dienstleistungsvertrag oder Kaufvertrag. Im Fertighausbereich sind aber durchaus auch Kaufverträge üblich, weil das Unternehmen eine (fertige) Sache liefern muss.


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