Grundschuldbestellung
Die Grundschuldbestellung ist der Antrag des Eigentümers beim Amtsgericht, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. Die Zustimmung des Eigentümers muss notariell beglaubigt werden.
Die Grundschuldbestellung ist der Antrag des Eigentümers beim Amtsgericht, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. Die Zustimmung des Eigentümers muss notariell beglaubigt werden.
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