Schlussabnahme
Nach Fertigstellung des Gebäudes führt das Bauamt eine Schlussabnahme durch, um die ordnungsgemäße Fertigstellung und sichere Benutzbarkeit im Rahmen der Vorschriften festzustellen.
Mit der Schlussabnahme mit der Baufirma, die parallel stattfindet, geht das Eigentum auf den Bauherrn über und fängt die Gewährleistung an zu laufen.