Die Schlußabnahme
Für die Schlussabnahme wird im Bauvertrag festgeschrieben, dass sie mit den ausführenden Firmen, dem zuständigen amtlich bestellten Schornsteinfegermeister, dem Bauamt und anderen etwaig beteiligten Behörden durchzuführen ist.
Nach der Schlussabnahme erfolgt die Schlusszahlung unter Einbehaltung des Sicherheitsbetrages für die Gewährleistung.