Bauauflage
Im Rahmen der Baugenehmigung können Bauauflagen verfügt werden, damit der Bauherr etwas Bestimmtes tut, etwas duldet oder etwas unterlässt. Typischerweise zum Denkmalschutz oder Dinge im öffentlichen Interesse. Nicht selten werden Auflagen erteilt, die als skurill oder kleinlich empfunden werden. Mitunter sollen Bauherren nur bestimmte Rolladen oder Dachdeckungen verwenden, da angeblich nur die ins Umfeld passen.