Baulexikon

Mängelrüge


Der Bauherr hat jede Sache auf Mängel zu prüfen, sonst verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung zur Mangelbeseitigung kann formlos erfolgen und sichert, per Zugangsbescheinigung (Einschreiben), den Nachbesserungsanspruch und die Gewährleistung. Siehe auch versteckte Mängel.


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