Der Stundenlohnvertrag
Der Stundenlohnvertrag kommt bei Leistungen zur Anwendung, die nicht oder nur schwer kalkulierbar sind.
Abgerechnet wird der nachgewiesene Materialverbrauch per Anlieferung anhand es Lieferscheins und der benötigte Einsatz der Handwerker.
Dazu wird täglich der Stundenzettel vom Handwerker ausgefüllt und vom Bauherrn unterschrieben. Ebenfalls wird der Lieferschein für Material vom Bauherrn gegengezeichnet.