Baulexikon

Vertragserfüllungsbürgschaft


Der Bauherr oder Auftraggeber zahlt üblicherweise die Abschlagszahlungen nach Baufortschritt und behält davon in der Regel 5% als Sicherheit ein. Man kann auch vereinbaren, dass der Bauunternehmer als Sicherheit eine Vertragserfüllungsbürgschaft beim Bauherrn hinterlegt und im Gegenzug die Rechnungen voll ausgezahlt werden.


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