Vertragserfüllungsbürgschaft
Der Bauherr oder Auftraggeber zahlt üblicherweise die Abschlagszahlungen nach Baufortschritt und behält davon in der Regel 5% als Sicherheit ein. Man kann auch vereinbaren, dass der Bauunternehmer als Sicherheit eine Vertragserfüllungsbürgschaft beim Bauherrn hinterlegt und im Gegenzug die Rechnungen voll ausgezahlt werden.