Bauvertrag und Baubeschreibung
Die Baubeschreibung muss vollständig sein und den Standard "Anerkannte Regeln der Technik" zugrunde legen, das ist ein feststehender juristischer Begriff und beinhaltet mehr als die DIN-Normen, Standards der Markenhersteller oder vielsagenden Umschreibungen.
Damit ist man auf der sicheren Seite.
Zur Baubeschreibung gehört immer das Leistungsverzeichnis.
Sind im Bauvertrag alle Punkte erfasst?
Beantworten Sie sich die Frage, indem Sie Ihren Bauvertrag prüfen, ob dort alle Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis der Baubeschreibung enthalten sind!
Bauvertrag > Baubeschreibung > Leistungsverzeichnis, diese drei Sachen gehören immer zusammen und müssen vollständig sein.