Vorlageberechtigung
Einen Bauantrag stellen darf nur ein Bauvorlageberechtigter. Das soll sicherstellen, dass die notwendigen Fachkenntnisse vorhanden sind.
Architekten und Bauingenieure sind vorlageberechtigt, wenn sie einer Architekten- oder IngenieurKammer angehören.
Daneben gibt es die Kleine Vorlageberechtigung, für Meister und Bautechniker.
Da Baurecht Ländersache ist, gibt es durchaus Unterschiede in der genauen Handhabung.