Baulexikon

Vorlageberechtigung


Einen Bauantrag stellen darf nur ein Bauvorlageberechtigter. Das soll sicherstellen, dass die notwendigen Fachkenntnisse vorhanden sind.

Architekten und Bauingenieure sind vorlageberechtigt, wenn sie einer Architekten- oder IngenieurKammer angehören.

Daneben gibt es die Kleine Vorlageberechtigung, für Meister und Bautechniker.

Da Baurecht Ländersache ist, gibt es durchaus Unterschiede in der genauen Handhabung.


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