Hausbau-Finanzierung: Förderungen

Förderung durch den Arbeitgeber


Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen, VWL, zahlen.
Eine Pflicht besteht nicht.

Bis zu 470 Euro / Jahr belohnt der Staat mit 9 % Zinsen / Jahr.

Im Regelfall zahlt der Arbeitgeber die Sparzulage direkt auf das Bausparkonto, in einen Sparvertrag, einer Rentenversicherung oder einer anderen beliebigen Sparform des Mitarbeiters ein.

Liegt der Betrag unter 470 Euro kann der Mitarbeiter den Fehlbetrag selber einzahlen um in den Genuss der Förderung zu gelangen.
Die Einkommensgrenze liegt für Ledige bei 17.900 Euro und für Paare bei 35.800 Euro / Jahr.

Weitere Informationen findest du hier:
http://www.finanztip.de/recht/bank/vermoegenswirksame-leistungen-grundlagen.htm


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