Der Bauvertrag mit dem Unternehmen
Der Bauvertrag besteht aus Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Ist die Baubeschreibung des Anbieters lückenlos?
Die Baubeschreibung muss alle Details und ihre Ausführungsvariante beschreiben. Vage und blumige Beschreibungen sind durch konkrete Angaben zu ersetzen und mit Namen der Hersteller oder gleichwertigen zu versehen.
Ist das Leistungsverzeichnis nachvollziehbar?
Der Bauherr als Laie muss die Beschreibungen verstehen und nachvollziehen können. Er muss die Leistungen anhand der Baubeschreibungen und des Leistungsverzeichnisses prüfen können.
Das Leistungsverzeichnis ist lang, und muss vollständig sein.
Bitte vergleichen Sie ob Ihr Bauvertrag alle Angaben über Ihr Haus enthält.
Siehe Kapitel Hausbau-Planung: Bauvertrag.