Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist öffentlich, am Entscheidungsprozess sind öffentliche Träger und die Bürger beteiligt. Die Gemeinde hat den Plan auszulegen und die Auslegung bekannt zu machen. Jeder, der vom Planfeststellungsverfahren betroffen ist, kann bis zwei Wochen nach Auslegung Einwendungen gegen den Plan erheben. Über die Einwendungen hat die Gemeinde dann ein Anhörungsverfahren durchzuführen.