Notaranderkonto
Das Anderkonto des Notars ist ein offenes Treuhandkonto, das heißt, für die kontoführende Bank ist ersichtlich wer der wirtschaftlich Berechtigte an dem hinterlegten Geld ist.
Das Anderkonto des Notars ist ein offenes Treuhandkonto, das heißt, für die kontoführende Bank ist ersichtlich wer der wirtschaftlich Berechtigte an dem hinterlegten Geld ist.
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