Baulexikon

Gewährleistungsbürgschaft


Auf die Schlussrechnung behält der Bauherr 5 % als Gewährleistungsbetrag ein. Da aber kaum ein Bauunternehmer zwei Jahre oder fünf Jahre auf das Geld warten möchte, wird üblicherweise beim Bauherrn eine Bankbürgschaft für den Gewährleistungsfall hinterlegt und dem Unternehmer der Betrag ausbezahlt. Die Hausbank stellt dem Bauunternehmer gegen Sicherheit diese Bürgschaft für den Bauherrn aus. Für die Bürgschaft hinterlegt der Bauunternehmer den ausbezahlten Betrag und der Bauherr kann im Schadensfalle die Bürgschaft in Anspruch nehmen.


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