Bauanzeige
Für kleinere Bauvorhaben, zum Beispiel einer Garage, reicht eine Bauanzeige. Widerspricht die Behörde nicht, dann ist der Bau genehmigt. Jedoch kann die Behörde ein Baugenehmigungsverfahren verlangen, zum Beispiel wenn nach Lage des Falles andere Behörden beteiligt werden mussen. Auch der Bauherr kann ein Genehmigungsverfahren verlangen, wenn er zum Beispiel eine schriftliche Bestätigung haben möchte.