Hausbau-Planung: Bauvertrag

Der Innenausbau, der Wohnraum


Die Maler- und Tapezierarbeiten müssen vorher bemustert und danach beschrieben werden.
Die Fliesen und Natursteinbeläge sind ebenfalls vor Abschluss des Bauvertrages zu bemustern.
Für die Bodenbeläge gilt gleiches wie vorher.

Die Elektroinstallation und Ausstattung ist der Standard "Anerkannte Regeln der Technik" festzulegen.
Für die Heizflächen und Endmontage sind Berechnungen vorzulegen.
Der Einbau und die Bauart der Innentüren wird ebenfalls nach einer Bemusterung festgeschrieben.


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