Die Energieberater, Adressen
Nur die sorgfältige und vollständige Ermittlung aller Parameter des Hauses führen zu einer aussagefähigen und realistischen Bestandsaufnahme.
Energiepässe ausstellen dürfen:
- Ausstellungsberechtigte nach der EnEV (§13)
- Bauvorlageberechtigte
- Energieberater der Verbraucherzentralen
- Energiefachberater der Hersteller und des Baustoffhandels
- Geprüfter Gebäudeenergieberater der Handwerkskammern
Datenbank mit Adressen des Bundesverbandes der Energieberater