Fiktive Abnahme
Die fiktive Abnahme tritt in Kraft, wenn der Bauherr nicht binnen 12 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung oder binnen 6 Tagen nach Benutzung des Werks widerspricht. Zieht der Bauherr also ein und meldet nicht unverzüglich die noch zu beseitigenden Mängel, gilt das Werk als abgenommen und die Ansprüche des Bauherren sind erloschen. Im Gegensatz zur stillschweigenden Abnahme, der ja das, wenn auch stillschweigende, Einverständnis innewohnt.