Baulexikon

VOB


Die "Verdingungsordnung für Bauleistungen". Die Bibel der Baumenschen. Generalüber- und Generalunternehmer fügen gern zum Nachteil der Subunternehmen Zusatz-, Sonder- oder Besondere Vertragsbedingungen hinzu.


* Copyright hausbau24.de *
Alle Angaben ohne Gewähr! Kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Keine Rechtsberatung! Keine Steuerberatung!


Ihr Traumhaus finden