Nießbrauch
Der Nießbrauch ist eine Dienstbarkeit und wird notariell ins Grundbuch eingetragen. Zum Beispiel das unentgeltliche Wohnrecht einer Person.
Nießbrauch ist unveräußerlich und unvererbbar. Bezieht sich der Nießbrauch auf den Erhalt von Sach- und Rechtsfrüchten, kann er schuldrechtlich auf Dritte Übertragen werden.
Hier finden Sie umfassende und leicht verständliche Informationen zum Nießbrauch.