NieÃbrauch
Der NieÃbrauch ist eine Dienstbarkeit und wird notariell ins Grundbuch eingetragen. Zum Beispiel das unentgeltliche Wohnrecht einer Person.
NieÃbrauch ist unveräuÃerlich und unvererbbar. Bezieht sich der NieÃbrauch auf den Erhalt von Sach- und Rechtsfrüchten, kann er schuldrechtlich auf Dritte Ãbertragen werden.
Hier finden Sie umfassende und leicht verständliche Informationen zum NieÃbrauch.