Baulexikon

Mängelhaftung


Eine Mängelhaftung liegt vor, wenn eine Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt. Der Verkäufer hat dann Anspruch auf Nachbesserung seines Werkes innerhalb einer angemessenen Frist. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen oder den Kaufpreis angemessen mindern.


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