Baulexikon

Notar


Wegen der Tragweite von Grundstückskäufen unterliegen diese der Notarpflicht, die Gebühren sind für alle Notare einheitlich.

Der Notar, die Notarin übt ein öffentliches Amt aus, vergleichbar einer Richter:in, Bürgermeister:in oder Schöff:in, und muss unparteiisch und neutral sein, und untersteht direkt der Präsident:in des Landgerichts.

Das heißt nicht, dass es auch unter Notar:innen keine schwarzen Schafe gäben könnte. Für einen bevorzugten Klienten werden mitunter auch Notar:innen schwach, formulieren parteiisch oder beurkunden unredliche Sachverhalte.


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