Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren muss der Bauherr alle üblichen Bauantragsunterlagen einreichen wie sonst auch. Das Bauamt prüft lediglich weniger, nämlich nur die wichtigen Punkte und überlässt dem Bauherrn damit auch mehr Verantwortung. Das Verfahren spart Zeit, ist aber nicht in allen Gemeinden möglich.