Baulexikon

Zinsgleitklausel


Wird eine Zinsgleitklausel vereinbart, dann kann der Kreditgeber durch einseitige Erklärung die Zinsen erhöhen oder senken. Für den Fall wird üblicherweise eine Koppelung an einen anderen variablen Wert, zum Beispiel an den Diskontsatz in den Vertrag eingebaut.


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