Die Freimachung
Mitunter muss man das Grundstück erst Freimachen von Beschränkungen, Baulasten und anderen Belastungen.
Es können Abfindungen und Entschädigungen erforderlich werden um laufende Pachtverträge und Mietverträge, oder Wegerechte, Erbbaurechte und Nießbrauchrechte abzulösen.