Bestandsschutz
Eine bereits bestehende genehmigte Bebauung genieÃt Bestandsschutz, selbst wenn sich das Baurecht später ändert. Der Bestandsschutz kann aber entzogen werden, wenn Ãnderungen am Bauwerk vorgenommen werden sollen. Mit dem Bauamt sollte man immer das Gespräch suchen, das erspart spätere Ãberraschungen.
Die beste Hausbaumesse im Web.