Bestandsschutz
Eine bereits bestehende genehmigte Bebauung genießt Bestandsschutz, selbst wenn sich das Baurecht später ändert. Der Bestandsschutz kann aber entzogen werden, wenn Änderungen am Bauwerk vorgenommen werden sollen. Mit dem Bauamt sollte man immer das Gespräch suchen, das erspart spätere Überraschungen.