Baulexikon

Bauvertrag


Vertrag nach BGB oder VOB, das ist die zentrale Frage. Für welche Variante soll sich ein Bauherr entscheiden? Die VOB ist auf den Baubereich zugeschnitten und entfaltet in ihren Teilen A, B, C, ausgewogene und bewährte Vergaberichtlinien, Ausführungsrichtlinien und Abrechnungsrichtlinien. Der BGB bietet 5 Jahre Gewährleistung. Keinesfalls sollte man sich auf irgendwelche Zusatz-, Sonder-, oder zusätzlichen besonderen Vertragsbedingungen o.Ä. einlassen, die normalerweise dazu dienen, die Rechte des Bauherrn (oft auch des Subunternehmers) zu schwächen.


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