Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist der wichtigste öffentliche Verwaltungsakt zugunsten des Bauherrn. Allerdings stellt die Baugenehmigung nicht die uneingeschränkte Handlungsfreiheit her. Es müssen möglicherweise noch weitere Vorschriften eingehalten und weitere Genehmigungen eingeholt werden, je nach Lage des Falls. So kann der Nachbar noch Widerspruch erheben (jedoch zunächst ohne aufschiebende Wirkung). Besser ist, man lässt den Nachbarn auf der Baugenehmigung unterschreiben.