Hausbau-Finanzierung: Beratung

Das Wohn-Riester


Das selbst genutzte mietfreie Wohneigentum im Alter ist vergleichbar mit einer Geldrente mit der man gemieteten Wohnraum bezahlen müsste.

Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Eigenheimrentengesetz das Wohneigentum in die geförderte private Altersvorsorge einbezogen. Das angesparte Riester-Kapital kann also für den Erwerb von selbst genutzten Wohnraum verwendet werden. Der Ertrag muss allerdings nachträglich (!) voll versteuert werden.

Beim Wohn-Riester ersetzt die Immobilie das Sparkonto. Wer diese Förderung nicht nutzt, verschenkt bares Geld. Das Geld muss aber beim Verkauf der Immobilie eingezahlt werden.

Wer sich ein sorgenfreies Leben im Alter sichern will, muss vorsorgen. Ein wesentlicher Baustein für die private Vorsorge ist das Eigenheim. Das eigene Haus stellt immer noch die sicherste Form der Altersvorsorge dar.

Hier hilft der Staat mit der Wohn-Riester-Förderung kräftig mit. Denn damit gibt es seit 2008 für die Finanzierung von selbst genutzten Immobilien die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für die Geld-Riester-Produkte.

Die Verbraucherzentrale widmet sich dieser Eigenheim-Rente.

Eine aktuelle Umfrage hat ergeben, dass viele Menschen Wohn-Riester noch nicht kennen bzw. die Vorteile deutlich unterschätzen.


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