Wertminderung
Scheitert die Nachbesserung eines Mangels durch den Bauunternehmer kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten, und Wertminderung, Schadenersatz oder Ersatzleistung durch Dritte verlangen. Dabei müssen jedoch Fristsetzungen und das Nachbesserungsrecht des Bauunternehmers beachtet werden.