Baulexikon

Gewährleistung


Die Gewährleistung beträgt beim BGB-Vertrag 5 Jahre, nach VOB-Vertrag 2 Jahre. Sicher kann man einen VOB-Vertrag abschließen und 5 Jahre aushandeln. Ob das wirklich wichtig ist, ist eine andere Frage. Mängel sind meist sofort oder innerhalb von 2 Jahren sichtbar. Ein Werk, eine Leistung die nach Fertigstellung 2 Jahre übersteht, hält in der Regel auch 5 Jahre. Es kommt vielmehr darauf an, während der Bauphase die Werke im einzelnen zu prüfen und zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


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